Patientenverfügungen dienen als formulierter Wille im Falle einer Urteilsunfähigkeit. Sie bilden einen wichtigen Bestandteil zur Stärkung der Selbstbestimmung in Bezug auf medizinische Massnahmen. Trotz der Vorteile – darunter die Verbesserung der Versorgung – sind Patientenverfügungen noch wenig verbreitet. Aus Angst oder fehlender Bereitschaft zu Gesprächen über das Lebensende wollen die meisten Personen kein solches Dokument verfassen. Die Gesundheitsfachpersonen hingegen sind rechtlich verpflichtet, Patientinnen und Patienten zu informieren und sich an deren Verfügung zu halten.

Osteopathinnen und Osteopathen bauen eine vertrauensvolle Beziehung zu den behandelten Personen auf und können deshalb bei der Erstellung von Patientenverfügungen wertvolle Unterstützung leisten. Im Rahmen einer Masterarbeit wurde beim Schweizerischen Osteopathieverband eine Umfrage durchgeführt. 57 Fachpersonen nahmen daran teil. Ziel der Studie war die Einschätzung, ob es sinnvoll ist, das Thema Patientenverfügung in die osteopathische Konsultation zu integrieren.

Viele Teilnehmende äusserten diesbezüglich eine positive Haltung, entsprechende berufliche Praktiken gibt es jedoch kaum. Sie sehen mehrere Hindernisse, was das Besprechen oder Verfassen solcher Verfügungen angeht. So zum Beispiel fehlendes Wissen, eigene Vorbehalte und die Eigenschaften der Patientinnen und Patienten.

Der begrenzte Wissensstand von Osteopathinnen und Osteopathen zum Thema Patientenverfügung wirkt sich negativ auf die Wahrnehmung ihrer Kompetenzen in diesem Bereich aus – ähnlich wie bei anderen Gesundheitsfachpersonen – und verringert ihr Engagement.

Deshalb ist eine Erweiterung ihrer Kenntnisse erforderlich, denn dies führt zu einer Verstärkung der positiven Haltung und einem positiven Einfluss auf die beruflichen Praktiken. Eine Möglichkeit wäre das Konzipieren und Anbieten einer Schulung zur Integration von Patientenverfügungen in die osteopathische Behandlung. Auf jeden Fall braucht es Massnahmen, um diese Lücke in der Gesundheitsförderung zu schliessen. Eingeführte Massnahmen und ihre Auswirkungen auf die Patientinnen, Patienten, Osteopathinnen und Osteopathen könnten daher Gegenstand einer weiteren Studie sein.